Aufbaustruktur der Stiftung

Die Stiftung wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, der die zur Erfüllung des Stiftungszwecks erforderlichen Entscheidungen trifft. Der Verwaltungsrat besteht derzeit aus 5 Mitgliedern. Die Mitglieder des Verwaltungsrates sind auf Lebenszeit gewählt. Sie sind an keine Weisungen gebunden. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich. Der Verwaltungsrat hat einen Geschäftsführer. Des Weiteren gehört zur Stiftung die Familienversammlung. Die grundsätzliche Mitgliedschaft bestimmt sich nach dem o.g. Berechtigtenkreis der Stiftung. Die Familienversammlung hat gegenüber dem Verwaltungsrat im Wesentlichen eine beratende Funktion. Sie wird nach Ermessen des Verwaltungsrates, in der Regel im Abstand von zwei oder drei Jahren, einberufen.